Geld
Bildung und Teilhabe
Geld
Bildung und Teilhabe.
Bekommen Sie oder Ihre Kinder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag?
Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Im Kreis Wesel ist dafür die das Team "Bildung und Teilhabe" im Jobcenters Kreis Wesel als gemeinsame Anlaufstelle zuständig.
Welche Leistungen können beantragt werden?
- Ausflüge und mehrtägige Fahrten
- Die Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten oder eintägigen Ausflügen mit der Schule
oder der Kindertageseinrichtung können übernommen werden.
Schulbedarfspaket
Schülerinnen und Schüler erhalten zum 1. Schulhalbjahr und zum 2. Schulhalbjahr für die Schulausstattung (z.B. für Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- und Zeichenmaterial, Taschenrechner, Hefte) eine Pauschale.
Schülerbeförderungskosten
Für Kinder und Jugendliche können notwendige Fahrkosten gezahlt werden, die entstehen, um die Schule vom Wohnort aus mit Bus und Bahn zu erreichen.
Grundsätzlich werden in Nordrhein-Westfalen Kosten für Schülerfahrten nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) erstattet.
Diese Leistung müssen Sie also vorrangig in Anspruch nehmen.
Nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW werden an den städtischen Schulen verschiedene Tickets angeboten.
Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung beziehen, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Lernförderung
Bei schlechten Noten können die Kosten für Nachhilfe gezahlt werden, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die Schulziele zu erreichen, insbesondere die Versetzung in die nächste Klasse.
Gemeinsames Mittagessen
Die Kosten für das Mittagessen in Schule, Kita, oder der Tagesmutter können übernommen werden.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeit-/Ferienangebote, wenn diese Geld kosten.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeit-/Ferienangebote, wenn diese Geld kosten.
Antragstellung / Vordruck für den Antrag
Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare finden Sie hier:
- Übersicht der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz
- Antrag Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
- Antrag eintägiger Ausflug
- Antrag mehrtägige Klassenfahrt
- Zusatzblatt Lernförderung
Ihr ausgefülltes Formular können Sie am einfachsten per E-Mail an folgende Adresse senden:
Alternativ können Sie uns die Anträge auch gerne per Post zukommen lassen.
Bekommen Sie oder Ihre Kinder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag?
Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Im Kreis Wesel ist dafür die das Team "Bildung und Teilhabe" im Jobcenters Kreis Wesel als gemeinsame Anlaufstelle zuständig.
Welche Leistungen können beantragt werden?
- Ausflüge und mehrtägige Fahrten
- Die Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten oder eintägigen Ausflügen mit der Schule
oder der Kindertageseinrichtung können übernommen werden.
Schulbedarfspaket
Schülerinnen und Schüler erhalten zum 1. Schulhalbjahr und zum 2. Schulhalbjahr für die Schulausstattung (z.B. für Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- und Zeichenmaterial, Taschenrechner, Hefte) eine Pauschale.
Schülerbeförderungskosten
Für Kinder und Jugendliche können notwendige Fahrkosten gezahlt werden, die entstehen, um die Schule vom Wohnort aus mit Bus und Bahn zu erreichen.
Grundsätzlich werden in Nordrhein-Westfalen Kosten für Schülerfahrten nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) erstattet.
Diese Leistung müssen Sie also vorrangig in Anspruch nehmen.
Nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW werden an den städtischen Schulen verschiedene Tickets angeboten.
Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung beziehen, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Lernförderung
Bei schlechten Noten können die Kosten für Nachhilfe gezahlt werden, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die Schulziele zu erreichen, insbesondere die Versetzung in die nächste Klasse.
Gemeinsames Mittagessen
Die Kosten für das Mittagessen in Schule, Kita, oder der Tagesmutter können übernommen werden.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeit-/Ferienangebote, wenn diese Geld kosten.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeit-/Ferienangebote, wenn diese Geld kosten.
Antragstellung / Vordruck für den Antrag
Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare finden Sie hier:
- Übersicht der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz
- Antrag Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
- Antrag eintägiger Ausflug
- Antrag mehrtägige Klassenfahrt
- Zusatzblatt Lernförderung
Ihr ausgefülltes Formular können Sie am einfachsten per E-Mail an folgende Adresse senden:
Alternativ können Sie uns die Anträge auch gerne per Post zukommen lassen.