Geld
Infos zum Bürgergeld
Geld
Infos zum Bürgergeld.
Bürgergeld
ist die Grundsicherung für alle Menschen, die in Deutschland leben und nicht ausreichend Geld haben, um die Kosten des täglichen Lebens, wie Geld für Essen, für den Haushalt oder auch die Wohnung zu decken. Dies gilt auch, wenn sie arbeiten, aber nicht genug Geld verdienen.
Bürgergeld bekommt, wer
- in Deutschland wohnt
- mindestens 15 Jahre alt ist und noch nicht das Rentenalter erreicht hat
- mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann
Wohnen Sie mit jemandem zusammen (Kinder unter 25 Jahren, Partnerinnen oder Partner, Ehefrau oder Ehemann) gehören sie zur sogenannten Bedarfsgemeinschaft und auch diese Personen können Bürgergeld erhalten. Es werden dabei immer alle Personen gemeinsam betrachtet.
Auch Auszubildende können einen Anspruch auf Bürgergeld haben.
- wer Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält
- wer Ausländerinnen und Ausländer ist, die in Deutschland nicht arbeiten dürfen
- wer aus gesundheitlichen Gründen im Moment oder auf Dauer nicht mehr arbeiten kann
- wer ausreichend Geld verdient oder Vermögen hat
Um Bürgergeld zu bekommen, muss immer ein Antrag gestellt werden.
Informationen dazu finden Sie hier.
Beim Bürgergeld bekommen Sie zunächst den sogenannten Regelbedarf.
Dieser Betrag dient dazu Lebensmittel zu kaufen, für den Haushalt, die Stromrechnung
oder sonstige Dinge des täglichen Lebens zu kaufen.
Daneben können Sie auch noch Geld für sogenannte Mehrbedarfe
und einmalige Zahlungen erhalten.
Mehrbedarfe können Sie bekommen, wenn
- sie oder ihr Kind eine bestimmte Krankheit haben, die vom Arzt bestätigt ist
- sie alleinerziehend sind
- sie schwanger sind
- sie Schulsachen für ihre Kinder benötigen
- in ihrer Wohnung das Warmwasser über einen Durchlauferhitzer erwärmt wird
Wenn Sie erstmalig eine eigene Wohnung beziehen, können Sie einen Gutschein erhalten und sich Möbel, Geschirr, Lampen usw. bei einem der Anbieter aussuchen.
Eine einmalige Zahlung bekommen Sie, wenn Sie ein Kind bekommen und einen Kinderwagen, Kleidung und andere Sachen für sich uns das Kind benötigen.
Für Kinder können Sie auch Geld für Klassenfahrten, Vereinsbeiträge oder Ausflüge mit der Schule oder Mittagessen in der Schule oder Kita bekommen.
Beim Bürgergeld wird berücksichtigt, ob Sie Einkommen oder Vermögen haben.
Dies hat Auswirkungen auf die Höhe des Bürgergeldes.
Einkommen ist zum Beispiel
- Einkommen aus Arbeit
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Unterhalt
- Kindergeld
- Unterhaltsvorschuss
Vermögen ist zum Beispiel
- Bargeld
- Schmuck
- Bausparverträge
Das wird in jedem Fall individuell berechnet.
Daher ist es auch wichtig, dass sie dem Jobcenter alle notwendigen Informationen mitteilen und Änderungen, wie Änderungen beim Einkommen, Einzüge oder Auszüge aus ihrer Wohnung, sofort mitteilen.
Im Rahmen des Bürgergeldes werden auch die Kosten für ihre Wohnung übernommen
Bekommen Sie zum ersten Mal Bürgergeld, werden in den ersten 12 Monaten die Kosten grundsätzlich in voller Höhe übernommen.
Danach können nur noch die Kosten übernommen werden, die im Kreis Wesel als angemessen gelten.
Für den Bereich des Kreises Wesel werden - differenziert nach 7 Vergleichsräumen - ab Mai 2024 folgende Unterkunftskosten einschließlich Betriebskosten (Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten ohne Heizkosten) grundsätzlich als angemessen anerkannt.
Bei den folgenden Bruttokaltmieten handelt es sich um Höchstgrenzen, die sich an der Anzahl der zu berücksichtigenden Personen orientieren.
Alpen / Rheinberg / Sonsbeck / Xanten
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere Pers. |
430,50 € | 527,15 € | 630,40 € | 750,50 € | 873,40 € | 119,10 € |
Dinslaken / Hünxe
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere Pers. |
431,50 € | 510,90 € | 588,80 € | 760,00 € | 848,10 € | 115,65 € |
Hamminkeln / Schermbeck / Wesel
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere Pers. |
418,00 € | 475,15 € | 577,60 € | 703,95 € | 848,10 € | 115,65 € |
Kamp-Lintfort
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere Pers. |
434,50 € | 524,55 € | 609,60 € | 737,20 € | 840,40 € | 114,60 € |
Moers
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere Pers. |
459,50 € | 533,65 € | 636,80 € | 757,15 € | 893,20 € | 121,80 € |
Neukirchen-Vluyn
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere Pers. |
438,50 € | 530,40 € | 619,20 € | 746,70 € | 864,60 € | 117,90 € |
Voerde
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere Pers. |
419,00 € | 473,20 € | 562,40 € | 704,90 € | 855,80 € | 116,70 € |
Bei den aufgeführten Beträgen handelt es sich um die monatliche Kaltmiete, einschließlich der tatsächlich entstehenden Betriebs-/ Nebenkosten (ohne Heizkosten).
Überschreiten Ihre Unterkunftskosten die oben genannten Beträge, können Sie aufgefordert werden, diese Kosten durch Umzug, Untervermietung oder andere geeignete Maßnahmen auf die festgeschriebenen Höchstwerte zu reduzieren.
Sehen Sie keine Möglichkeit zur Kostenreduzierung, wollen aber in der zu teuren (unangemessenen) Wohnung verbleiben und sind bereit (und in der Lage), den Unterschiedsbetrag zwischen den oben genannten Höchstbeträgen und Ihrer tatsächlichen Miete selbst zu tragen, übernimmt das Jobcenter lediglich die angemessenen Kosten. ´
Die Heizkosten werden in der tatsächlichen Höhe gezahlt.
Aber auch diese müssen angemessen sein.
Diese sind angemessen, wenn Ihr Verbrauch die Werte des aktuellen Heizspiegels
(bis einschließlich des Werts erhöht) eingehalten werden.
Den Heizspiegel finden Sie hier.
Sie erhalten in der Regel einmal jährlich eine Betriebs-/ Nebenkostenabrechnung.
Nachforderungen können durch das Jobcenter übernommen werden,
soweit Ihre Kosten für die Wohnung angemessen sind.
Guthaben sind auf das Bürgergeld anzurechnen.
Sollten Ihnen Guthaben ausgezahlt oder per Scheck erstattet werden,
zeigen Sie dies in eigenem Interesse unmittelbar Ihrer Leistungsabteilung an.
Können Sie eine Stromnachzahlung nicht bezahlen,
kann unter Umständen ein Darlehen gewährt werden.
Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu uns auf.
Erhalten Sie bereits Bürgergeld sollten Sie vor Abschluss eines Mietvertrages
Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen.
Teilen Sie auch mit, ob weitere Kosten, wie zum Beispiel Kosten für einen Möbeltransporter,
benötigt werden.
Das Jobcenter prüft dann, ob der Umzug notwendig und die Kosten für die neue Wohnung
und die Kosten für den Umzug angemessen sind.
Ist dies der Fall, kann das Jobcenter eine sogenannte Zusicherung erteilen.
Dann wird auch die Mietkaution für die neue Wohnung und die Miete gezahlt.
Die Mietkaution wird aber nur als Darlehen gewährt.
Dieses mit 5 % ihres Bürgergeldes monatlich aufgerechnet.
Bekommen Sie bereits Bürgergeld, muss das Jobcenter Kreis Wesel prüfen,
ob die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind.
Das Jobcenter an ihrem bisherigen Wohnort ist für die weiteren Kosten für einen Umzug zuständig.
Eine erste Übersicht finden Sie
auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Welche Leistungen kann ich noch beantragen?
Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Wohngeld.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Vielleicht besteht auch ein Anspruch auf Kinderzuschlag.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Bürgergeld
ist die Grundsicherung für alle Menschen, die in Deutschland leben und nicht ausreichend Geld haben, um die Kosten des täglichen Lebens, wie Geld für Essen, für den Haushalt oder auch die Wohnung zu decken. Dies gilt auch, wenn sie arbeiten, aber nicht genug Geld verdienen.
Bürgergeld bekommt, wer
- in Deutschland wohnt
- mindestens 15 Jahre alt ist und noch nicht das Rentenalter erreicht hat
- mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann
Wohnen Sie mit jemandem zusammen (Kinder unter 25 Jahren, Partnerinnen oder Partner, Ehefrau oder Ehemann) gehören sie zur sogenannten Bedarfsgemeinschaft und auch diese Personen können Bürgergeld erhalten. Es werden dabei immer alle Personen gemeinsam betrachtet.
Auch Auszubildende können einen Anspruch auf Bürgergeld haben.
- wer Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält
- wer Ausländerinnen und Ausländer ist, die in Deutschland nicht arbeiten dürfen
- wer aus gesundheitlichen Gründen im Moment oder auf Dauer nicht mehr arbeiten kann
- wer ausreichend Geld verdient oder Vermögen hat
Um Bürgergeld zu bekommen, muss immer ein Antrag gestellt werden.
Informationen dazu finden Sie hier.
Beim Bürgergeld bekommen Sie zunächst den sogenannten Regelbedarf.
Dieser Betrag dient dazu Lebensmittel zu kaufen, für den Haushalt, die Stromrechnung
oder sonstige Dinge des täglichen Lebens zu kaufen.
Daneben können Sie auch noch Geld für sogenannte Mehrbedarfe
und einmalige Zahlungen erhalten.
Mehrbedarfe können Sie bekommen, wenn
- sie oder ihr Kind eine bestimmte Krankheit haben, die vom Arzt bestätigt ist
- sie alleinerziehend sind
- sie schwanger sind
- sie Schulsachen für ihre Kinder benötigen
- in ihrer Wohnung das Warmwasser über einen Durchlauferhitzer erwärmt wird
Wenn Sie erstmalig eine eigene Wohnung beziehen, können Sie einen Gutschein erhalten und sich Möbel, Geschirr, Lampen usw. bei einem der Anbieter aussuchen.
Eine einmalige Zahlung bekommen Sie, wenn Sie ein Kind bekommen und einen Kinderwagen, Kleidung und andere Sachen für sich uns das Kind benötigen.
Für Kinder können Sie auch Geld für Klassenfahrten, Vereinsbeiträge oder Ausflüge mit der Schule oder Mittagessen in der Schule oder Kita bekommen.
Beim Bürgergeld wird berücksichtigt, ob Sie Einkommen oder Vermögen haben.
Dies hat Auswirkungen auf die Höhe des Bürgergeldes.
Einkommen ist zum Beispiel
- Einkommen aus Arbeit
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Unterhalt
- Kindergeld
- Unterhaltsvorschuss
Vermögen ist zum Beispiel
- Bargeld
- Schmuck
- Bausparverträge
Das wird in jedem Fall individuell berechnet.
Daher ist es auch wichtig, dass sie dem Jobcenter alle notwendigen Informationen mitteilen und Änderungen, wie Änderungen beim Einkommen, Einzüge oder Auszüge aus ihrer Wohnung, sofort mitteilen.
Im Rahmen des Bürgergeldes werden auch die Kosten für ihre Wohnung übernommen
Bekommen Sie zum ersten Mal Bürgergeld, werden in den ersten 12 Monaten die Kosten grundsätzlich in voller Höhe übernommen.
Danach können nur noch die Kosten übernommen werden, die im Kreis Wesel als angemessen gelten.
Für den Bereich des Kreises Wesel werden - differenziert nach 7 Vergleichsräumen - ab Mai 2024 folgende Unterkunftskosten einschließlich Betriebskosten (Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten ohne Heizkosten) grundsätzlich als angemessen anerkannt.
Bei den folgenden Bruttokaltmieten handelt es sich um Höchstgrenzen, die sich an der Anzahl der zu berücksichtigenden Personen orientieren.
Alpen / Rheinberg / Sonsbeck / Xanten
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere Pers. |
430,50 |
527,15 | 630,40 | 750,50 | 873,40 | 119,10 |
Dinslaken / Hünxe
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere Pers. |
431,50 |
510,90 |
588,80 |
760,00 |
848,10 |
115,65 |
Hamminkeln / Schermbeck / Wesel
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere Pers. |
418,00 |
475,15 |
577,60 |
703,95 |
848,10 |
115,65 |
Kamp-Lintfort
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere Pers. |
434,50 |
524,55 |
609,60 |
737,20 |
840,40 |
114,60 |
Moers
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere Pers. |
459,50 |
533,64 |
636,80 |
757,15 |
893,20 |
121,80 |
Neukirchen-Vluyn
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere Pers. |
438,50 |
530,40 |
619,20 |
746,70 |
864,60 |
117,90 |
Voerde
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere Pers. |
419,00 |
473,20 |
562,40 |
704,90 |
855,80 |
116,70 |
Bei den aufgeführten Beträgen in € handelt es sich um die monatliche Kaltmiete, einschließlich der tatsächlich entstehenden Betriebs-/ Nebenkosten (ohne Heizkosten).
Überschreiten Ihre Unterkunftskosten die oben genannten Beträge, können Sie aufgefordert werden, diese Kosten durch Umzug, Untervermietung oder andere geeignete Maßnahmen auf die festgeschriebenen Höchstwerte zu reduzieren.
Sehen Sie keine Möglichkeit zur Kostenreduzierung, wollen aber in der zu teuren (unangemessenen) Wohnung verbleiben und sind bereit (und in der Lage), den Unterschiedsbetrag zwischen den oben genannten Höchstbeträgen und Ihrer tatsächlichen Miete selbst zu tragen, übernimmt das Jobcenter lediglich die angemessenen Kosten. ´
Die Heizkosten werden in der tatsächlichen Höhe gezahlt.
Aber auch diese müssen angemessen sein.
Diese sind angemessen, wenn Ihr Verbrauch die Werte des aktuellen Heizspiegels
(bis einschließlich des Werts erhöht) eingehalten werden.
Den Heizspiegel finden Sie hier.
Sie erhalten in der Regel einmal jährlich eine Betriebs-/ Nebenkostenabrechnung.
Nachforderungen können durch das Jobcenter übernommen werden,
soweit Ihre Kosten für die Wohnung angemessen sind.
Guthaben sind auf das Bürgergeld anzurechnen.
Sollten Ihnen Guthaben ausgezahlt oder per Scheck erstattet werden,
zeigen Sie dies in eigenem Interesse unmittelbar Ihrer Leistungsabteilung an.
Können Sie eine Stromnachzahlung nicht bezahlen,
kann unter Umständen ein Darlehen gewährt werden.
Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu uns auf.
Erhalten Sie bereits Bürgergeld sollten Sie vor Abschluss eines Mietvertrages
Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen.
Teilen Sie auch mit, ob weitere Kosten, wie zum Beispiel Kosten für einen Möbeltransporter,
benötigt werden.
Das Jobcenter prüft dann, ob der Umzug notwendig und die Kosten für die neue Wohnung
und die Kosten für den Umzug angemessen sind.
Ist dies der Fall, kann das Jobcenter eine sogenannte Zusicherung erteilen.
Dann wird auch die Mietkaution für die neue Wohnung und die Miete gezahlt.
Die Mietkaution wird aber nur als Darlehen gewährt.
Dieses mit 5 % ihres Bürgergeldes monatlich aufgerechnet.
Bekommen Sie bereits Bürgergeld, muss das Jobcenter Kreis Wesel prüfen,
ob die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind.
Das Jobcenter an ihrem bisherigen Wohnort ist für die weiteren Kosten für einen Umzug zuständig.
Eine erste Übersicht finden Sie
auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Welche Leistungen kann ich noch beantragen?
Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Wohngeld.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Vielleicht besteht auch ein Anspruch auf Kinderzuschlag.
Nähere Informationen finden Sie hier.